In Deutschland sind die geltenden Feiertage s.g.
"Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung", diese sind durch Art. 139 und 140 des Grundgesetztes verfassungsmäßig garantiert.
Die einzelnen Bundesländer legen die jeweiligen Feiertage eigenverantwortlich fest, lediglich der Tag der deutschen Einheit ist durch den Bund festgelegt.
Es wird grundsätzlich unterschieden zwischen
Als feste oder auch unbewegliche Feiertage werden die Feiertage bezeichnet, welche immer in jedem Jahr auf das selbe Datum fallen.
Als bewegliche Feiertage werden die Feiertage bezeichnet, welche nicht in jedem Jahr auf das selbe Datum fallen. Diese feiertage haben fast immer einen Bezug zum Kirchenjahr, ihr Datum hängt in der Regel von Ostern ab.
Die gesetzlichen, beweglichen Feiertage sind folgende:
Als stille Tage oder auch stille Feiertage bezeichnet man die Feiertage an welchen besondere Einschränkungen im Hinblick auf Lärm oder Tanzen etc. gelten.
Von Bundesland zu Bundesland gibt es hier unterschiedliche Vorgaben, es gilt jedoch grundsätzlich das Lärmbelästigungen und sg. "unsittliches Verhalten" an diesen Tagen zu vermeiden ist.
An Karfreitag herrscht bundesweites Tanzverbot. Dieses gilt in vielen Bundesländern auch für andere stille Tage.
Stille Tage in Deutschland sind folgende: